Physio Zentrum Fockbek, 31.03.2020
Ab sofort über Ihre Heilmittelverordnung abrechenbar!
Anlässlich der Corona-Krise ist der Gesetzgeber über seinen Schatten gesprungen und hat ab sofort die Therapie per Telefon- oder Videositzung auch für den Bereich der Physiotherapie möglich gemacht.
Die Teletherapie soll nicht die reale Sitzung beim Therapeuten ersetzen, sondern ergänzen oder –
wie im Fall der Corona-Krise – lange Unterbrechungen der Behandlung, die für den Patienten
nachteilig wären, verhindern.
Was kann der Therapeut in einem Telefonat für Sie tun?
In der laufenden Behandlung kann sich der Therapeut individuell mit Ihren Beschwerden beschäftigen: Er erkundigt sich nach Ihrem Befinden, fragt wie Ihnen die Behandlungen bekommen sind, ob Sie mit den Übungen, die Sie schon gelernt haben, gut zurechtkommen und ob Sie Ihren Zielen, die Sie mithilfe der Therapie erreichen wollen näher kommen.
Falls sich durch das Telefonat ergibt, dass Sie gut versorgt sind und Sie Ihren Zielen Schritt für Schritt näher kommen, dann könnte man vereinbaren, dass Sie sich selber melden, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie den Expertenrat Ihres Therapeuten in Anspruch nehmen möchten.
Falls sich aber zeigen sollte, dass sich Ihre Beschwerden in der Zwischenzeit wieder verstärkt haben
oder Sie das Gefühl haben „auf der Stelle zu treten“, dann ist es sinnvoll ein Gespräch mit dem Therapeuten zu führen, der Sie individuell beraten kann.
Videositzung
Falls sich zeigt, dass Sie mit den Übungen, die sie schon gelernt haben, nicht gut zurechtkommen,
oder sie diese vergessen haben oder Befürchtungen haben, sie falsch zu machen, dann kann es
sinnvoll sein sich zu einem Videotermin zu verabreden.
Hier kann der Therapeut sehen, wie Sie die Übung durchführen und dann entsprechend korrigieren,
Ihnen eine Steigerung oder Variante der Übung zeigen oder Ihren Trainingsplan besprechen.
Eine Videositzung kann auch sinnvoll sein, wenn sie Ihre Beschwerden in bestimmten
Alltagssituationen bekommen, z.B. beim langen Sitzen, Stehen, im Gang, beim Treppensteigen, beim
Bücken etc.. Nun können Sie ihren Therapeuten sogar z.B. an Ihren Sitzplatz mitnehmen und er kann
Sie dort beobachten und ggf. korrigieren.
Sehr hilfreich bei der Durchführung einer Videotherapie ist es natürlich, wenn eine zweite Person Sie
dabei unterstützt und Sie filmt.
Abrechnung
Die Teletherapie – egal ob per Telefon oder Videofunktion kann ganz unkompliziert über Ihre
laufende oder auch über eine neue Heilmittelverordnung abgerechnet werden. Der Therapeut
notiert ein „V“ auf der Rückseite und Sie bestätigen den Erhalt dieser Teletherapie per Mail oder per
SMS. Für die Videositzung nutzen wir eine von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene
zertifizierte Plattform.
Bitte wenden sie sich unbedingt an uns, wenn Sie das Angebot einmal ausprobieren wollen. Stellen
Sie fest, dass es doch nicht das richtige für Sie ist, dann sind Sie nicht verpflichtet weitere
Teletherapie-Termine zu vereinbaren. Sie können selbstverständlich auch weiterhin zu uns in die
Praxis kommen oder auch zwischen Teletherapie und Behandlung vor Ort wechseln.
Seien Sie neugierig und probieren Sie das Angebot einfach einmal mit Ihrem Therapeuten aus.
Herzlichst,
Ihre Swanhild Priestley